In der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) befinden sich insgesamt rd. 1.160 kommunale Straßenbeleuchtungsanlagen (Straßenlaternen). Diese verursachen ca. 75 % des gemeindlichen Stromverbrauchs der Ortsgemeinde Neustadt (Wied). Da die Straßenbeleuchtungsanlagen überwiegend noch nicht auf verbrauchsarme LED-Technologie umgerüstet wurden (Anteil LED rd. 10 %), bestehen hier hohe Energieeinsparpotentiale. Je nach eingesetzter Technik können bis zu 80 % der Energiekosten eingespart werden.

Zielsetzung
Der Ortsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 02.05.2024 beschlossen, auch die restlichen rd. 1.050 Straßenlaternen auf hocheffiziente LED-Technik umzurüsten. Die Umrüstung erfolgt dabei beitragsfrei. D.h., dass den Anliegern keine Kosten entstehen.
Im Projekt ist eine 1:1-Umrüstung vorgesehen, d.h. es werden die bestehenden Beleuchtungsstandorte durch Austausch des Leuchtenkopfes umgerüstet und keine zusätzlichen Straßenbeleuchtungsanlagen gebaut. Ziel der Umrüstung ist es, den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen mehr als zu halbieren und somit signifikant CO2-Ausstoß und Kosten einzusparen. So wird allein für die Ortsgemeinde Neustadt (Wied) eine CO2-Einsparung in Höhe von 206 Tonnen pro Jahr prognostiziert. 
LED-Leuchten bieten allerdings nicht nur erhebliche Einsparpotentiale, sie wissen darüber hinaus auch mit einer deutlich größeren Lebensdauer sowie mit ihrer Umweltfreundlichkeit zu überzeugen. LEDs verursachen z.B. nur geringe Streuverluste und können somit „Lichtverschmutzung“ reduzieren. Da sie zudem keine UV- und Infrarotstrahlung emittieren, tragen sie zur Schonung nachtaktiver Insekten bei. Ferner wurde für alle Leuchten eine Lichtfarbe von ≤ 3.000 Kelvin gewählt. Das warm-weiße Licht ist nicht nur besonders insektenfreundlich sondern auch für die Anlieger und Verkehrsteilnehmer angenehm in der optischen Wahrnehmung.

Modernes Beleuchtungskonzept
In enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Energieberatungsbüro Pfaff wurde ein modernes Beleuchtungskonzept erarbeitet. Durch Nutzung einer fortschrittlichen Radar-Bewegungserkennung per Funk soll künftig die Lichtstärke gesteuert werden, damit die Straße nur dann und in den Bereichen voll beleuchtet wird, wo es erforderlich ist. 
Doch was heißt das konkret? 
Die neuen Straßenbeleuchtungsköpfe werden jeweils mit einem Radar-Bewegungsmelder ausgestattet, der via Funk mit den benachbarten Straßenbeleuchtungsanlagen kommuniziert. Dies ermöglicht, dass Bewegungen im Straßenverkehr (von Fußgängern, Radfahrern, Fahrzeugen, etc.) erkannt werden. Wird ein Verkehrsteilnehmer von der Sensorik erkannt, schaltet die Straßenbeleuchtung auf volle Helligkeit. Falls keine Bewegung zu erkennen ist, wird die Beleuchtung auf ein vordefiniertes Niveau heruntergedimmt. Da die Leuchten untereinander kommunizieren können, wird die erfasste Bewegung per Funk an die nächste Straßenlaterne in der entsprechenden Reihenfolge/Bewegungsrichtung weitergemeldet, sodass diese bereits die Leuchtstärke (langsam) hochfahren kann. Somit wird der Weg für die Benutzer der Straße oder des Weges beleuchtet. Das System unterscheidet dabei zwischen langsamem und schnellem Verkehr, so dass bei langsamem Verkehr weniger Leuchten aufleuchten. Entfernt sich der Verkehrsteilnehmer aus dem Leuchtenradius, wird die Leuchtstärke wieder auf ein vordefiniertes Niveau abgesenkt. Somit wird der Effekt einer sogenannten „Lauflichtlösung“ erzielt.
Die im Text erwähnte Lauflichtlösung.

Quelle: www.myAEC.de // 06.02.2023


Fördermittel / Förderprogramme

Für die Umstellung auf LED-Technik wurden Bundes- als auch Landesfördermittel beantragt und bewilligt. 

Bundesförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Maßnahme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) i.H.v. 40 % der Gesamtkosten.

Maßnahme „KSI: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik in der Gemeinde Neustadt (Wied)“. FKZ 67K28027. Projektlaufzeit 01.07.2024 bis 30.06.2025.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


Landesförderung

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird darüber hinaus im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)“ vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz mit einer Zuwendung i.H.v. 20 % der Gesamtkosten gefördert.


Wichtige Hinweise zum Projektablauf


Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Umrüstungsphase
Die abmontierten Leuchten werden Zug um Zug durch neue Leuchtenköpfe ersetzt. Demnach sind die umgerüsteten Straßenlaternen bei Einbruch der Dämmerung wieder einsatzbereit. Die Funktionalität wird tagesaktuell am Ende eines jeden Arbeitstages überprüft.


Bauablaufplanung
Im Rahmen des Projektes kommen verschiedene neue Leuchtenköpfe zum Einsatz. Diese unterscheiden sich je nach vorhandenem Mastaufbaus in der Modellart (Kofferleuchte, Pilzleuchte, Rundleuchte) sowie je nach Straßenklasse in ihrer Leistung und Optik.  Aus Gründen des Betriebsablaufes werden immer Leuchtenköpfe eines Modelltypes (Gehäuse, Optik als auch Masthöhe) verbaut. Dies hat zur Folge, dass in Ortslagen sowie ggf. in Straßenzügen die Umrüstung der Laternen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt.

 

Einrichtung der Intelligenten Steuerung

Die Programmierung der intelligenten Steuerung erfolgt erst nach Abschluss der Umrüstung aller Laternen. Demnach stellt sich auch der Effekt der oben beschriebenen Lauflichtlösung erst zum Ende des Gesamtprojektes ein.


Optische Wahrnehmung

Die Gemeindeleitung und die Verwaltung sind sich bewusst, dass Änderungen der gewohnten Beleuchtungssituation zunächst als befremdend empfunden werden können und sich manche Anwohnerinnen und Anwohner erst an die neuen Lichtverhältnisse gewöhnen müssen. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass die Vorteile dieser innovativen Beleuchtung überwiegen und bitten dahingehend um Verständnis. 


19. Mai 2025
Wanderung am 01.06.2025, 10:00 Uhr vor dem Gemeindebüro Neustadt (Wied)
von Thomas Junior 8. Mai 2025
Einladung von der Frauen Union Kreis Neuwied zum Thema "Rechchtlich vorsorgen für das Alter" am Freitag, den 23. Mai 2025; 19.00 Uhr im Bürgerhaus Neustadt Zu dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung lädt die FU des Landkreises Neuwied herzlich ein. Rechtsanwalt Lothar Radermacher, Bonn/Neuwied, wird ein allgemeinverständliches Referat darüber halten, wie wir uns durch eine gut überlegte Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung auf Alter und gesundheitliche Krisen vorbereiten können. Im kommenden Jahr soll ein Vortrag von ihm zum Erbrecht folgen. Die Frauen-Union freut sich auf viele interessierte Bürgerinnen und Bürger und eine lebhafte Diskussion. Der Eintritt ist frei !!
10. Januar 2025
Es hat begonnen! Der Abriss des alten Sportlerheims in Neustadt ist voll im Gange. Trotz winterlicher Witterungsverhältnisse gehen die Arbeiten stetig voran, damit termingerecht mit der Neuerrichtung des Gebäudekomplexes begonnen werden kann. Verschaffen Sie sich auf unserer Spezialseite Sportlerheim Neustadt 2025 mittels der dort befindlichen Bildergalerie jederzeit einen aktuellen Einblick in die Geschehnisse auf der Baustelle.
9. Januar 2025
Als bekannt wurde, dass in Neustadt das Sportlerheim abgerissen wird, entstand bei der Feuerwehr Neustadt das Interesse, im Sportlerheim Übungen abhalten könne. Gesagt, getan. So wurden drei Termine zwischen Weihnachten und Anfang Januar vereinbart. In der ersten Übungseinheit galt es eine Menschen Rettung und die anschließende Brandbekämpfung durchzuführen. Hierzu wurde das Gebäude verraucht. Besonders wurde der Umgang mit der Wärmebildkamera und das Schlauchmanagement im Innenangriff geübt. Zum Abschluss dieser Übungseinheit, zu der auch der Beigeordnete Daniel Klein und der Beigeordnete Philipp Henn zugegen waren, wurde die richtige Technik zur Entrauchung mittels Lüfter trainiert. Bei den nächsten 2 Übungseinheiten wurde hauptsächlich die technische Hilfeleistung geübt. Zum Einen wurde ein Gebäudeeinsturz simuliert. Hier galt es bei sicherem Vorgehen die Decke abzustützen. Danach wurde ein Wanddurchbruch mit dem Stemmhammer geschaffen. So konnte man eine eingeschlossene Person schonend befreien. Da man keine Rücksicht auf die Beschaffenheit des Gebäudes nehmen musste, wurde im Anschluss noch das gewaltsame Öffnen von Türen und Fenstern geübt. Bei allen Übungen wurde auch das gesamte Gelände mittels der Gerätschaften des Rüstwagens ausgeleuchtet. Die Gemeindeleitung zeigte sich sehr beeindruckt, über die hohe Motivation der Wehrmänner. Man war sich einig, dass die Bevölkerung sehr froh sein kann, eine so professionelle, engagierte freiwillige Feuerwehr in Neustadt haben zu können.
17. Dezember 2024
Aufgrund bevorstehender Baumaßnahmen hat sich der Standort der Glascontainer im Ortskern von Neustadt geändert. Der neue Standort befindet sich ab sofort in der Kirchwiese, am evangelischen Kindergarten. Der alte Standort am Sportplatz ist somit nicht mehr für die Entsorgung von Altglas verfügbar.
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